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Hinweise für Zeugen

Sie haben eine Ladung als Zeuge erhalten und sollen in einem gerichtlichen Verfahren beim Amtsgericht Osnabrück als Zeuge aussagen.

Als Zeuge haben Sie vielleicht Fragen hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten, wie zum Beispiel:

•Muss ich vor Gericht erscheinen?
•Muss ich vor Gericht aussagen?
•Muss ich Nachweise vorlegen, wenn ich nicht zum Termin erscheinen kann?
•Ist meine Sicherheit vor Gericht gewährleistet?
•Bekomme ich eine Entschädigung meiner Auslagen und meines Verdienstausfalles?


Vielleicht werden Ihre Fragen schon durch die der Ladung beigefügten Hinweise ausreichend beantwortet.

Ergänzend finden Sie im Landesjustizportal weitere Informationen.

Schließlich haben Sie auch die Möglichkeit, sich während der Geschäftszeiten telefonisch mit Ihren Fragen an den in der jeweiligen Ladung genannten Ansprechpartner zu wenden.

Nach Beendigung des Termin können Sie im Erdgeschoss des Amtsgerichts (auf dem Flur des Justizservices) einen Anspruch auf Zeugenentschädigung (insbesondere wegen Verdienstausfalls und Fahrtkostenersatz) geltend machen.
Dazu wird Ihnen die Richterin beziehungsweise der Richter ein Formblatt mitgeben.


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